Katherina Engicht Fotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Urheberrecht: Nutzungsrechte des Auftraggebers ,Private Bilder 

(1) Private Bilder sind solche, die im Rahmen eines Privatkundenshootings entstanden und im Umfang des Shootings enthalten sind (insb. solche aus Hochzeiten, Familienshootings, Taufen usw.)
(2) Der Auftraggeber darf private Bilder für seine eigene private Zwecke nutzen. Dies umfasst auch eine Veröffentlichung, jedoch ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die Fotografin genannt und, wo möglich, verlinkt wird (z.B. bei Facebook, Instagram oder anderen sozialen Medien sowie im Internet generell). Dies gilt auch für Titel- oder Profilbilder.
(3) Jede gewerbliche und kommerzielle Nutzung privater Bilder (z.B. die eigenen Hochzeitsbilder auf der Firmenhomepage, Werbung) ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin und des Erwerbs des Nutzungsrechtes für diese Aufnahmen gegen gesondertes Entgelt. Bei Zuwiderhandlung ist die Fotografin berechtigt das fällige Nutzungsrecht zzgl. einer Bearbeitungsgebühr zu erheben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(4) Eine Weitergabe privater Bilder an Dritte zur privaten Nutzung ist gestattet. Das beinhaltet z. B. die Weitergabe von Hochzeitsbildern an Familie, Freunde und andere Gäste.
(5) Eine Weitergabe privater Bilder an Dritte zur gewerblichen Nutzung ist nicht gestattet. Dies bezieht sich insb. auf andere Dienstleister (z.B. Hochzeits-DJ, Musiker, Caterer, Hotelbetreiber, Betreiber der Location, Friseur, Stylist, Weddingplaner etc.). Sollten diese Dritten Interesse an Bildern der Fotografin gegenüber dem Auftraggeber äußern, so hat der Auftraggeber diese Bitte an die Fotografin weiterzuleiten. Ein Hinweis: Falls der Dritte die Bilder ohne die Zustimmung der Fotografin verwendet, hat er in der Regel Schadenersatz an die Fotografin zu zahlen. Hat der Auftraggeber dem Dritten die Bilder weitergegeben und damit diese AGB verletzt, dann kann sich der Dritte den Schadenersatz vom Auftraggeber in aller Regel erstatten lassen.

Gewerbliche Bilder 

(6) Gewerbliche Bilder sind solche, die der Auftraggeber für berufliche, dienstliche, unternehmerische und ähnliche Zwecke bestellt (z.B. Portraitaufnahmen für Bewerbungen, Bilder von Personen, (insb. Mitarbeitern), Räumlichkeiten oder anderen Gegenständen z.B. für die Homepage, Flyer o.ä., Bilder für die Werbung, Bilder von Veranstaltungen usw.).
(7) Der Auftraggeber darf die gewerblichen Bilder für seine eigenen gewerblichen Zwecke nutzen. Dies umfasst die Veröffentlichung auf eigenen Internetseiten (nicht aber auf Seiten Dritter), Abdrucken in eigenen Werbematerialien (z.B. Flyer, Unternehmensbroschüren usw.). Voraussetzung jeder Veröffentlichung ist es, dass die Fotografin dabei genannt und wo möglich verlinkt wird (z.B. bei Unternehmenshomepage, Facebook oder anderen sozialen Medien sowie im Internet generell). Dies gilt auch für Titel- oder Profilbilder. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Voraussetzung, so hat er Schadenersatz zu leisten.
(8) Der Auftraggeber darf die gewerblichen Bilder auch für private Zwecke nutzen. Der Umfang dieses Nutzungsrechts ergibt sich aus den oben zu privaten Bildern geltenden Absätzen.
(9) Eine Weitergabe gewerblicher Bilder an Dritte ist nicht gestattet. Der Auftraggeber darf die Bilder daher nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Fotografin zum Beispiel an weitere Firmen im Konzern, Verbände oder Dienstleister (z.B. eine Werbeagentur) weitergeben. Vor allem ist weder der Auftraggeber noch ein Dienstleister oder sonstiger Dritter berechtigt, die Bilder zu verändern (s. unten). Wenn dies alles gewünscht ist, dann mag der Auftraggeber bitte vorher Kontakt mit der Fotografin aufnehmen.

Urheberrecht: Nutzungsrechte der Fotografin 

(1) Die Fotografin ist zur umfassenden Nutzung aller Bilder berechtigt, es sei denn aus den nachfolgenden Regelungen ergibt sich etwas anderes.
(2) Die Fotografin darf die Bilder insb. für Eigenwerbung nutzen. Der Auftraggeber willigt demnach in die begrenzte Veröffentlichung auf der Webseite der Fotografin www.katherinaengicht.com sowie in den von ihr genutzten sozialen Medien wie Facebook oder Instagram und andere ein. Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf eine Veröffentlichung zu beruflichen werblichen Zwecken. Diese Veröffentlichung dient allein der Darstellung der Arbeit, des Stils, der Referenzen usw. der Fotografin. Eine darüber hinaus gehende Vermarktung der Bilder (z.B. Verkauf an Dritte) erfolgt nicht.
Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen (z. B. per Email an info@katherinaengicht.com). (3) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Digitale Fotografie 

(1) Die Fotografin ist nicht verpflichtet, über den in der Auftragsbestätigung aufgezählten Umfang hinaus Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm über den in der Auftragsbestätigung aufgezählten Umfang hinaus Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und
(2) Die digitalen RAW Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe von digitalen RAW Dateien ist ausgeschlossen.

Bildbearbeitung durch die Fotografin

(1) Die Fotografin ist bezüglich der Bildbearbeitung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Bildbearbeitung durch den Auftraggeber oder durch Dritte 

(1) Die Bearbeitung von Bildern der Fotografin ist nicht gestattet. Filter über die Bilder zu legen (beispielsweise in Instagram, iPhone- Bildbearbeitung, Hipstamatic usw.) ist ebenfalls nicht gestattet.
(2) Im Ausnahmefall ist eine Bearbeitung gestattet, wenn die Fotografin vorher schriftlich zugestimmt hat.
(3) Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
(4) Es ist ebenfalls nicht gestattet, Bilder der Fotografin von Dritten bearbeiten zu lassen.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt 

(1) Die Fotografin berechnet ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale, wie es in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Verlängerung des Fotoauftrags vor Ort, dann wird dies mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Stundenbetrag berechnet.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin im Verhältnis entsprechend, auch ohne dass über die zusätzliche Vergütung dieser Verlängerung eine Vereinbarung getroffen wurde. Diese Erhöhung des Honorars gilt auch dann, wenn eine zusätzlich vereinbarte Verlängerung wesentlich überschritten wird. Wesentlich ist eine Überschreitung in der Regel ab 30 Minuten. Dies gilt auch für reine Wartezeiten. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin zusätzlich zur Erhöhung des Honorars ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
(4) Nebenkosten (Fahrtkosten, Reisekosten etc.) werden ebenfalls in der Auftragsbestätigung genannt und sind dann natürlich ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Ohne Auflistung in der Auftragsbestätigung kann die Fotografin keine Nebenkosten verlangen.
(5) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum der Fotografin.

Haftung 

(1) Für Schäden anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen
(2) Für Schäden, Mängel oder Verlust der digitalen Bilder haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse, etc.), die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin schriftlich (Textform genügt, z.B. per E-Mail, WhatsApp u.ä.) eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

Leistungsstörung 

(1) Kann die Fotografin aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, höhere Gewalt, Verkehrseinflüsse usw.), den Auftrag nicht ausführen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch gegen die Fotografin.
(2) Gefahr des Transports oder der sonstigen Übermittlung von Datenträgern, Dateien und Daten (online und offline) liegen beim Auftraggeber.
( 3) Sollte die Bereitstellung von Bildern und Daten aus Gründen die die Fotografin nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, so ist sie berechtigt, alternative Wege der Bildbereitstellung wie Online- Galerien und den Versand von Links zu dieser Galerie an den Auftraggeber zu wählen.

Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Bei Verbrauchern ist dagegen der Wohnsitz des Verbrauchers maßgeblich.